AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Angebote von inn:öv.

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand – Vertragspartner
(1) Die AGB gelten für die Teilnahme an allen von inn:öv angebotenen und durchgeführten Bildungsmaßnahmen wie Weiterbildungen, Workshops, Trainings („Veranstaltung“) einschließlich aller damit verbundenen Waren- und Dienstleistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist – etwa im Rahmen von Sonderbedingungen.
(2) Rechtlicher Anbieter der Angebote von inn:öv und alleiniger Vertragspartner sämtlicher Leistungen ist inn:öv UG, vertreten durch die Geschäftsführer Patrick Pinske und Josephine Krengel.
Dircksenstraße 3, 10179 Berlin,
eingetragen beim AG Charlottenburg, HRB 262612 B.
(3) Inn:öv erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Allein diese werden Vertragspartner von inn:öv. Die von den Kunden für die Veranstaltung benannten und angemeldeten Personen („Teilnehmer“) werden nicht Vertragspartner von inn:öv. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt inn:öv nicht an, es sei denn, inn:öv hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn inn:öv in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Angebot – Anmeldung – Vertragsschluss
(5) Der Kunde kann sich per Buchungsformular über das Internet oder E-Mail für Veranstaltungen anmelden. Die Buchung gilt als angenommen und es kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande, wenn inn:öv die Anmeldung des Kunden ausdrücklich an- nimmt oder nicht binnen sieben Tagen nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsformulars eine schriftliche Ablehnung erklärt. Spätestens kommt der Vertrag aber mit Eingang des vollen Veranstaltungspreises für die Veranstaltung auf dem Konto von inn:öv zustande. Zusätzlich erhält der Kunde in jedem Fall von inn:öv eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
(2) Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

§ 3 Leistung von inn:öv
(1) Inhalt, Umfang, Dauer und sonstige Einzelheiten der Veranstaltung und der Leistung ergeben sich aus den von der inn:öv veröffentlichten Publikationen oder Angaben auf der Internetseite zu den Veranstaltungen.
(2) Bei Präsenzveranstaltungen versteht sich der Veranstaltungspreis pro Person und Veranstaltungstermin. Er beinhaltet – soweit angekündigt – die Veranstaltungs- unterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Des weiteren ist die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates eingeschlossen. Eine Hotelunterbringung/Übernachtung/Anreise ist nicht geschuldet.
(3) Bei Echtzeit-Onlineveranstaltungen versteht sich der Veranstaltungspreis pro Person und Veranstaltungstermin. Er beinhaltet – soweit angekündigt – die Veranstaltungsunterlagen sowie die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates.
(4) Bei aufgezeichneten Onlineveranstaltungen versteht sich der Veranstaltungspreis pro Person. Er beinhaltet -soweit angekündigt- die Veranstaltungsunterlagen sowie die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates.

§ 4 Veranstaltungspreis und Entgelte – Zahlungsbedingungen – Aufrechnung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt der in den Publikationen zu den Veranstaltungen angegebene Veranstaltungspreis. Des weiteren berechnet inn:öv je nach Anfall Zusatzentgelte für Zusatzleistungen (bzw. Visainvitationhandling, Umschreibung von Rechnungen, Versand von Rechnungen per Post usw.) gemäß der auf der Internetseite von inn:öv zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am
Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Veranstaltungspreis sowie etwaige Zusatzentgelte im Voraus, das heißt vor Beginn einer Veranstaltung zu bezahlen. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch versandt. Der Kunde kommt spätestens vierzehn Tage nach Fälligkeit in Verzug. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist inn:öv berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Wenn inn:öv einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden.
(4) Ratenzahlungen werden nur ausnahmsweise und nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Zahlungen erfolgen nur auf Rechnung oder durch bargeldlose Überweisung. Bar- oder Kreditkartenzahlungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit inn:öv akzeptiert. Zahlungen durch Wechsel/Scheck werden nicht akzeptiert.
(5) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, welche rechtskräftig festgestellt sind und von inn:öv anerkannt oder mit der Hauptforderung von inn:öv synallagmatisch verknüpft sind.

§ 5 Rücktritt des Kunden – Stornierung
(1) Stornierungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen. Bei Stornierung der Teilnahme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 160,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer pro Teilnehmer sofort fällig. Der unter Verrechnung der Bearbeitungsgebühr verbleibende Veranstaltungspreis wird erstattet. Bei Stornierungen bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50 Prozent des Veranstaltungspreises und der Zusatzentgelte zzgl. Umsatzsteuer fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung später als zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der gesamte Veranstaltungspreis zzgl. Umsatzsteuer fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass inn:öv kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Gerne akzeptiert inn:öv ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer statt des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers, sofern dieser bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn gemeldet wird.
(2) Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie die Meldung nur tageweiser Ersatzteilnehmer ist nicht möglich.
(3) Ist der Veranstaltungspreis einschließlich etwaiger Zusatzentgelte am Tag der Veranstaltung nicht bezahlt oder kann die Zahlung nicht eindeutig nachgewiesen werden, so kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis zzgl. Umsatzsteuer ist dennoch sofort fällig und wird durch inn:öv gegebenenfalls im Mahnverfahren oder gerichtlich geltend gemacht.

§ 6 Rücktritt/Änderungen des Veranstalters/ Ausschluss Teilnahme der Veranstaltung
(1) inn:öv ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Verrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, ins- besondere, wenn:
- für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen;
– die Veranstaltung aus nicht von der inn:öv zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss (z.B. höhere Gewalt, Streik, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort). In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Die Kunden werden durch inn:öv frühzeitig informiert. Die Absage wegen nicht genügender Anmeldungen erfolgt nicht später als eine Wochen vor der Veranstaltung.
(2) Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern in diesen Fällen nicht zu, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der inn:öv oder deren Erfüllungsgehilfen. inn:öv verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Sollten in bestimmten Fällen aus Kulanz dennoch Reisekosten erstattet werden, so stellt dies eine Ausnahme dar.
(3) inn:öv behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen im Veranstaltungsprogramm oder Verlegung des Tagungsortes unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung bei Bedarf vorzunehmen.

§ 7 Urheberechte, Datenschutz und Listen
(1) Die im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigten Unterlagen/Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige kommerzielle Nutzung und/oder kommerzielle Verwertung der Unterlagen – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch inn:öv gestattet. Die Teilnehmer dürfen ohne ausdrückiche, schriftliche Einwilligung von inn:öv auch keine sonstigen Lichtbild-, Ton- und/oder Videoaufzeichnungen der Veranstaltungen – bei Online-Veranstaltungen insbesondere keine Screenrecordings – anfertigen. inn:öv behält sich alle Rechte vor.
(2) Abs. 1 gilt für digitale Inhalte entsprechend. Digitale Inhalte – insbesondere Echtzeit-Onlineveranstaltungen und aufgezeichnete Onlineveranstaltungen – dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und/oder vorgeführt werden. Ferner ist es untersagt, Zugangslinks zu digitalen Inhalten Dritten zugänglich zu machen. inn:öv behält sich alle Rechte vor.
(3) Die Namen der Teilnehmer und Namen der Kunden, nebst Anschriften können von der inn:öv über die Teilnehmerliste den anderen Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen zuzüglich der entsprechenden Adressdaten übermittelt werden. Kunden und oder Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Herausgabe der Teilnehmerliste der besuchten Veranstaltung.
(4) Kunde und Teilnehmer sind mit der Aufnahme (Video, Foto, Audio, Screenrecording usw.) ihrer Person auf einer Veranstaltung einverstanden und willigen ein, dass diese Aufnahmen von der inn:öv verwandt, verwertet und/oder veröffentlicht werden dürfen.
(4) Es gilt die auf der Internetseite der inn:öv abrufbare Datenschutzerklärung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 8 Haftung
(1) Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. inn:öv übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung und/oder sonstige Inhalte der Veranstaltungen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der inn:öv oder eines Erfüllungsgehilfen besteht.
(2) Die Haftung der inn:öv für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet inn:öv für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet inn:öv aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.

§ 9 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand – Sonstiges
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Zahlungsort der Geschäftssitz der inn:öv in Berlin. Er- füllungsort ist Berlin.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. inn:öv ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber der inn:öv oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Text- oder Schriftform, sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt.

Stand: April 2024