AGVO –
Allgemeine Gruppenfreistellungs-verordnung

AGVO – Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Robin Bonsack,
Projektmanager für EU-Beihilfe- und Vergaberecht bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Robin Bonsack – Ein Mann in Anzug und Krawatte im Profil

In unserer Blogreihe Auf den Punkt gebracht vermitteln wir komplexe Inhalte durch einfache Fragen an Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes.

Die Novellierung der AGVO bringt neue Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Speziell im kommunalem Rahmen kann dies oftmals erdrückend wirken. Vor der Fachveranstaltung zur AGVO bei kommunalen öffentlichen Organisationen (29.-30. August 2024, digital) konnte inn:öv mit Herrn Robin Bonsack von der Investitions- und Förderbank Niedersachsens – NBank über dieses wichtige Thema reden.

Welche drei Herausforderungen kommen auf Kommunen mit der AGVO zu?

Durch die Novellierung der AGVO eröffnet sich ein erweiterter Gestaltungsspielraum der den Kommunen noch mehr Verantwortung überträgt. Gerade mit Blick auf die neuen Freistellungstatbestände im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Klimaschutz müssen Kommunen Praxiswissen sammeln.
Der erweiterte Rahmen durch zusätzliche Freistellungstatbestände erfordert eine noch genauere Zuordnung des jeweiligen Vorhabens unter den jeweiligen Freistellungstatbestand.

Welche drei Tipps haben Sie zum Umgang mit der AGVO?

Gerade im Bereich der ökologischen und digitalen Transformation müssen sich Kommunen mit den Inhalten der Förderung als auch deren maßgeblichen Regelungen neu vertraut machen.
Für einen rechtssicheren Umgang mit den Vorgaben der AGVO müssen Kommunen das notwendige Wissen aufbauen. Kommunen sollten sich für einen gewinnbringenden Erfahrungsaustausch mit weiteren relevanten Akteuren vernetzen.

Wir bedanken uns vielmals für das Kurzinterview, Herr Bonsack.

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