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Was sind EU-Beihilfen?
Die Europäische Union (EU) verfolgt das Ziel, einen fairen Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, gelten bestimmte Regeln und Vorschriften, insbesondere geregelt in den Artikeln 107 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die bestimmen, wie öffentliche Einrichtungen Unternehmen unterstützen dürfen. Solche Unterstützungsmaßnahmen werden als EU-Beihilfen bezeichnet. Doch was genau sind EU-Beihilfen, und warum ist es für öffentliche Einrichtungen entscheidend, sich damit auszukennen?
Definition: Was versteht man unter EU-Beihilfen?
Unter dem Begriff „EU-Beihilfen“
versteht man grundsätzlich finanzielle oder materielle Vorteile, die öffentliche Einrichtungen einem Unternehmen gewähren. Dies kann beispielsweise in Form von Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen, Steuervergünstigungen oder Bürgschaften geschehen. Entscheidend ist dabei, dass diese Unterstützung selektiv ist, also nur bestimmten Unternehmen oder Branchen zugutekommt und somit potenziell den Wettbewerb innerhalb der EU beeinflussen könnte.

Quelle: State aid Scoreboard 2023
Wann liegt eine EU-Beihilfe vor?
Gemäß Art. 107 AEUV müssen vier wesentliche Kriterien erfüllt sein, damit eine Maßnahme als EU-Beihilfe eingestuft wird:
- Begünstigung: Das Unternehmen erhält einen wirtschaftlichen Vorteil, den es unter normalen Marktbedingungen nicht bekommen hätte.
- Selektivität: Die Maßnahme kommt nur bestimmten Unternehmen, Branchen oder Regionen zugute.
- Staatliche Herkunft: Die Mittel stammen aus staatlichen Ressourcen, dazu zählen öffentliche Haushalte oder durch den Staat kontrollierte Einrichtungen.
- Wettbewerbsverzerrung: Die Unterstützung beeinflusst potenziell den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU.
Sind alle vier Kriterien erfüllt, handelt es sich um eine meldepflichtige Beihilfe, die von der Europäischen Kommission geprüft werden muss.
Warum müssen öffentliche Einrichtungen EU-Beihilfen beachten?
Öffentliche Einrichtungen müssen genau darauf achten, ob und wie sie Unternehmen unterstützen, um Verstöße gegen das EU-Beihilfenrecht (insbesondere Art. 107 ff. AEUV) zu vermeiden. Wird eine Beihilfe gewährt, ohne dass sie zuvor durch die Europäische Kommission genehmigt wurde, kann dies weitreichende Konsequenzen haben, wie z.B. die Rückforderung der Beihilfe durch das unterstützte Unternehmen sowie mögliche rechtliche Konsequenzen für die gewährende Einrichtung.
Wie läuft ein Beihilfeverfahren ab?
Wenn eine öffentliche Einrichtung beabsichtigt, eine Beihilfe zu gewähren, muss sie gemäß Art. 108 AEUV prüfen, ob die Maßnahme von der Europäischen Kommission genehmigungspflichtig ist. Trifft dies zu, erfolgt eine Meldung (Notifizierung) bei der Kommission. Diese prüft dann, ob die geplante Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. Das Verfahren gliedert sich dabei in mehrere Phasen:
- Vorabprüfung: Erste Einschätzung durch die Kommission (maximal zwei Monate).
- Vertiefte Prüfung: Falls Zweifel an der Zulässigkeit bestehen, folgt eine intensive Untersuchung (in der Regel maximal 18 Monate).
- Entscheidung: Abschließende Beurteilung durch die Kommission, ob die Beihilfe genehmigt, abgelehnt oder mit Bedingungen versehen wird.
Fazit: Beihilferecht beachten!
Für öffentliche Einrichtungen ist es unerlässlich, das Thema EU-Beihilfen im Blick zu behalten. Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Grundlagen (insbesondere Art. 107 ff. AEUV) und Verfahren schützt vor Risiken und unterstützt dabei, rechtssicher und transparent Fördermaßnahmen umzusetzen. Öffentliche Stellen sollten bei Unsicherheiten stets fachlichen Rat einholen, um die Compliance sicherzustellen und mögliche Konsequenzen von Verstößen zu vermeiden.
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