Titelbild der Weiterbildung Zuwendungsrecht an Universitäten und Hochschulen: Ein Mann lehnt sich im Stuhl zurück und hat ein Buch auf dem Gesicht. Im Hintergrund hängen bunte Post-Its.

Zuwendungsrecht an Universitäten und Hochschulen

    • Rechtssichere Nachweise bei Zuwendungen
    • Anforderungen der wichtigsten Förderrichtlinien
    • Personalkosten und Pauschalen

Nächster Termin

06. – 07. Oktober 2025

Zeit

08:00 – 12:30 Uhr

Format

Online

Ursprünglicher Preis war: 799,00 €Aktueller Preis ist: 699,00 €.

Preis pro Person zzgl. Mwst (19%)

Frühbucherpreis gültig bis zum 06.06.2025

Speaker zum Zuwendungsrecht

Speaker zum Zuwendungsrecht

Pauline Nadolny im Geschäftsanzug, die einen professionellen Eindruck vermittelt.

Pauline Nadolny

Referentin Fachteam Zuwendungsrecht und Steuerrecht

Max Planck Gesellschaft

Signet, ähnlich wie Sonnenstrahlen angeordnet, in lebendigen Farben auf hellem Hintergrund

Bernhard Dasselaar

Leiter Betriebswirtschaft in der DE Finanzmanagement

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Das sagen unsere Teilnehmenden

„Die Themen des ersten Tages waren wie für mich zugeschnitten, da ich mich hauptsächlich mit Institutionellen Förderungen beschäftige.
Besonders relevant war die Rechtsbeziehung im Zuwendungsverhältnis.“

Anonym,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

„Guter Mix von theoretischen Grundlagen und Präsentationen/Berichten aus der Praxis.“

Anonym,
Hochschule Stralsund

„Nette Sprecher, die auch sehr gut erklären, Folien gut lesbar und verständlich.
Besonders relevant war der 2. Tag, da viele Informationen über die verschiedene Geldgeber gegeben wurden.“

Anonym,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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Zuwendungsrecht – Ihr Leitfaden für erfolgreiche Projektförderung

Das Zuwendungsrecht ist eine komplexe Materie, die eine präzise Anwendung im Zuwendungsmanagement erfordert. Gerade bei der Zuwendungsrecht Projektförderung müssen Antragsteller und Bewilligungsstellen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten. Ein fundiertes Verständnis des Zuwendungsrechts hilft, Fehler zu vermeiden und Fördermittel korrekt einzusetzen. Der vorzeitige Maßnahmebeginn im Zuwendungsrecht ist ein zentraler Aspekt bei der Planung von Förderprojekten. Er ist in der Regel nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung zulässig und sollte sorgfältig geprüft werden, um Rückforderungen oder den Verlust von Fördermitteln zu vermeiden. Wer sich mit dem komplexen Regelwerk des Zuwendungsrechts auseinandersetzt, profitiert von unserer Fortbildung Zuwendungsrecht. Unsere umfassende Zuwendungsrecht Weiterbildung vermittelt nicht nur theoretische Grundlagen, sondern auch praxisorientierte Lösungsansätze für den Arbeitsalltag. Das Besserstellungsverbot im Zuwendungsrecht stellt sicher, dass geförderte Projekte keine finanziellen Vorteile gegenüber nicht geförderten Projekten erhalten. Ebenso muss die Doppelförderung im Zuwendungsrecht vermieden werden, um eine unzulässige Mehrfachfinanzierung aus öffentlichen Mitteln zu verhindern. Eine Einführung in das Zuwendungsrecht oder eine systematische Einführung in das Zuwendungsrecht bietet insbesondere Einsteigern eine solide Basis. Ein Handbuch Zuwendungsrecht kann hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Bei der Finanzierung von Projekten gibt es verschiedene Modelle: Die Anteilsfinanzierung im Zuwendungsrecht, bei der ein bestimmter Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben übernommen wird, die Fehlbedarfsfinanzierung im Zuwendungsrecht, bei der nur der ungedeckte Restbetrag gefördert wird, sowie die Festbetragsfinanzierung im Zuwendungsrecht, die eine pauschale Fördersumme vorsieht. Der Bewilligungszeitraum im Zuwendungsrecht definiert den Zeitraum, in dem die Fördermittel genutzt werden müssen. Wer sich mit den Grundlagen des Zuwendungsrechts vertraut machen möchte, sollte unser Zuwendungsrecht Seminar besuchen.