
Zuwendungsrecht an Universitäten und Hochschulen
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- Rechtssichere Nachweise bei Zuwendungen
- Anforderungen der wichtigsten Förderrichtlinien
- Personalkosten und Pauschalen
- Rechtssichere Nachweise bei Zuwendungen
- Anforderungen der wichtigsten Förderrichtlinien
- Personalkosten und Pauschalen
Nächster Termin | 06. – 07. Oktober 2025 |
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Zeit | 08:00 – 12:30 Uhr |
Format | Online |
Ursprünglicher Preis war: 799,00 €699,00 €Aktueller Preis ist: 699,00 €.
Preis pro Person zzgl. Mwst (19%)
Frühbucherpreis gültig bis zum 06.06.2025
Worum es bei dieser Fortbildung geht
Die korrekte Handhabung und Abwicklung des Zuwendungsrechts stellt selbst erfahrene Praktikerinnen und Praktiker vor Herausforderungen: Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen sind einem stetigen Wandel unterworfen. Wo früher Zuweisungen des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung für die finanzielle Absicherung der Einrichtungen gesorgt haben, müssen heute Zuwendungen aus verschiedenen Fördertöpfen einen Großteil ersetzen.
In dieser praktischen Weiterbildung werden die Fallstricke im Zuwendungsrecht systematisch gemeinsam mit den Referierenden aufgearbeitet. Mit Hilfe von interaktiven Vorträgen können Sie Ihre Fachkenntnisse zu diesen Themen vertiefen und schärfen:
- Die wichtigsten Grundlagen bei Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordungen
- Direkte, indirekte und projektspezifische Ausgaben abgrenzen
- Welche Ausgaben zuwendungsfähig sind
- Zentrale Erfolgsfaktoren bei der Antragsprüfung
- Welche Mittelgeber die höchsten Erfolgschancen haben
- Wie Sie eine rechtssichere Dokumentation der Informationen garantieren und in welchem Umfang dies stattfinden muss
- Was es bei der Einstellung von Drittmittelpersonal zu beachten gibt
- Was die Unterschiede in den Förderrichtlinien bei Sonderzuwendungen sind
- Welche Strafbarkeitsrisiken es im Zuwendungsrecht gibt
- Zwischennachweise und Verwendungsnachweise rechtssicher handhaben
Für wen es interessant ist
Unsere Seminare sind für jeden offen, aber eignen sich besonders für folgende Gruppen:
Führungskräfte und Mitarbeitende aus folgenden Abteilungen
- Drittmittel(-förderungen)
- Forschungsförderung
- Haushaltswesen und -angelegenheiten
- Finanzen
In den folgenden Institutionen
- Fach-(Hochschulen)
- Forschungseinrichtungen/-instituten
- Universitäten
- Universitätskliniken
Sowie dezentral an den Projekten beteiligte Stellen wie
- Zuständige in den Fakultäten und Instituten
- Projektverantwortliche in Forschungsprojekten
- Verantwortliche aus Ausgründungen/Spin-offs, die forschungsrelevante
Drittmittel beantragen
Wie die Weiterbildung abläuft
Willkommen zu unseren interaktiven Online-Veranstaltungen! Erleben Sie spannende Vorträge, interaktive Workshops und praxisbezogene Präsentationen von Fachexperten. Nutzen Sie die Gelegenheit Fallbeispiele zu bearbeiten und von den Erfahrungen anderer Teilnehmenden zu profitieren. Wir bieten Ihnen eine ideale Plattform für Wissensaustausch und Networking. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Speaker zum Zuwendungsrecht
Speaker zum Zuwendungsrecht

Pauline Nadolny
Referentin Fachteam Zuwendungsrecht und Steuerrecht
Max Planck Gesellschaft

Bernhard Dasselaar
Leiter Betriebswirtschaft in der DE Finanzmanagement
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Das sagen unsere Teilnehmenden
„Die Themen des ersten Tages waren wie für mich zugeschnitten, da ich mich hauptsächlich mit Institutionellen Förderungen beschäftige.
Besonders relevant war die Rechtsbeziehung im Zuwendungsverhältnis.“
Anonym,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
„Guter Mix von theoretischen Grundlagen und Präsentationen/Berichten aus der Praxis.“
Anonym,
Hochschule Stralsund
„Nette Sprecher, die auch sehr gut erklären, Folien gut lesbar und verständlich.
Besonders relevant war der 2. Tag, da viele Informationen über die verschiedene Geldgeber gegeben wurden.“
Anonym,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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Zuwendungsrecht – Ihr Leitfaden für erfolgreiche Projektförderung
Das Zuwendungsrecht ist eine komplexe Materie, die eine präzise Anwendung im Zuwendungsmanagement erfordert. Gerade bei der Zuwendungsrecht Projektförderung müssen Antragsteller und Bewilligungsstellen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten. Ein fundiertes Verständnis des Zuwendungsrechts hilft, Fehler zu vermeiden und Fördermittel korrekt einzusetzen. Der vorzeitige Maßnahmebeginn im Zuwendungsrecht ist ein zentraler Aspekt bei der Planung von Förderprojekten. Er ist in der Regel nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung zulässig und sollte sorgfältig geprüft werden, um Rückforderungen oder den Verlust von Fördermitteln zu vermeiden. Wer sich mit dem komplexen Regelwerk des Zuwendungsrechts auseinandersetzt, profitiert von unserer Fortbildung Zuwendungsrecht. Unsere umfassende Zuwendungsrecht Weiterbildung vermittelt nicht nur theoretische Grundlagen, sondern auch praxisorientierte Lösungsansätze für den Arbeitsalltag. Das Besserstellungsverbot im Zuwendungsrecht stellt sicher, dass geförderte Projekte keine finanziellen Vorteile gegenüber nicht geförderten Projekten erhalten. Ebenso muss die Doppelförderung im Zuwendungsrecht vermieden werden, um eine unzulässige Mehrfachfinanzierung aus öffentlichen Mitteln zu verhindern. Eine Einführung in das Zuwendungsrecht oder eine systematische Einführung in das Zuwendungsrecht bietet insbesondere Einsteigern eine solide Basis. Ein Handbuch Zuwendungsrecht kann hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Bei der Finanzierung von Projekten gibt es verschiedene Modelle: Die Anteilsfinanzierung im Zuwendungsrecht, bei der ein bestimmter Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben übernommen wird, die Fehlbedarfsfinanzierung im Zuwendungsrecht, bei der nur der ungedeckte Restbetrag gefördert wird, sowie die Festbetragsfinanzierung im Zuwendungsrecht, die eine pauschale Fördersumme vorsieht. Der Bewilligungszeitraum im Zuwendungsrecht definiert den Zeitraum, in dem die Fördermittel genutzt werden müssen. Wer sich mit den Grundlagen des Zuwendungsrechts vertraut machen möchte, sollte unser Zuwendungsrecht Seminar besuchen.