![Den § 2b UStG rechtssicher anwenden Titelbild der Weiterbildung Den § 2b UStG rechtssicher anwenden: Ein Mann in einem Anzug geht an einem Haus vorbei, auf dem ein Schild mit der Aufschrift "Kasse" zu sehen ist.](https://innoev.de/wp-content/uploads/2024/03/IMG_3133.png)
Den § 2b UStG rechtssicher anwenden
Den § 2b UStG rechtssicher anwenden
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- Sicheres Erkennen steuerrelevanter Sachverhalte
- Voraussetzung des allgemeinen Unternehmerbegriffs
- Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit
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- Sicheres Erkennen steuerrelevanter Sachverhalte
- Voraussetzung des allgemeinen Unternehmerbegriffs
- Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit
Nächster Termin | 25. – 26. November 2024 |
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Zeit | 08:00 – 12:30 Uhr |
Format | Online |
Ursprünglicher Preis war: 799,00 €649,00 €Aktueller Preis ist: 649,00 €.
Ursprünglicher Preis war: 799,00 €649,00 €Aktueller Preis ist: 649,00 €.
Preis pro Person zzgl. Mwst (19%)
Frühbucherpreis gültig bis zum 16.08.
Worum es in der Fortbildung geht
Zum 01.01.2023 trat § 2b UStG und § 18 Abs. 4f und 4g UStG in vielen Bereichen in Kraft.
Diese neuen Regelungen führen zu erheblichen Veränderungen bei der Umsatzsteuer. Beschäftigte in allen Behörden sollten spätestens ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein, mit diesen Veränderungen rechtssicher umzugehen. Erfahren Sie in diesem Seminar wie die Umsatzsteuer funktioniert, welche Voraussetzungen der allgemeine Unternehmerbegriff hat und wann die Umsatzsteuer bei Behörden auch auf der Ausgabenseite anfällt.
Neben der genauen Erläuterung der gesetzlichen Neuregelung des § 2b UStG liegt der Fokus weiterhin auf dem Thema Nachhaltigkeit. Mit der Mischung aus praxisorientierten Vorträgen und Workshops lernen Sie die Neuregelung rechtssicher anzuwenden. Ein erfahrenes Expertenteam wird Sie durch die Veranstaltung begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
- Das sichere Erkennen und den Umgang mit steuerrelevanten Sachverhalten
- Wesentliche Sachverhalte revisionssicher behandeln
- Einblick in die aktuelle Rechtsmeinung der Verwaltung
- Zahlreiche Expertentipps für die Praxis
Für wen es interessant ist
Unsere Seminare sind für jeden offen, dieses aber eignet sich besonders für folgende Gruppen:
Alle mit der Umsatzbesteuerung befassten Führungskräfte
und Mitarbeitende aus Institutionen der öffentlichen Hand wie
- Städte, Landkreise, Kommunen und Verbandsgemeinden
- Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie deren nachgeordnete Behörden
- Unternehmen der öffentlichen Hand und Betriebe gewerblicher Art (BgA)
- Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
- Universitäten und (Fach)Hochschulen
- Finanzbehörden
insbesondere aus den Abteilungen
- Umsatzsteuer
- Steuern
- Steuerliche Angelegenheiten
- Rechnungen
- Rechnungswesen
- Finanzen und Controlling
- Haushalt
- Verwaltung
- Innere/Zentrale Dienste
- Amtsleitung
- Kämmerei
Wie die Weiterbildung abläuft
Willkommen zu unseren interaktiven Online-Veranstaltungen! Erleben Sie spannende Vorträge, interaktive Workshops und praxisbezogene Präsentationen von Fachexperten. Nutzen Sie die Gelegenheit Fallbeispiele zu bearbeiten und von den Erfahrungen anderer Teilnehmenden zu profitieren. Wir bieten Ihnen eine ideale Plattform für Wissensaustausch und Networking. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Welche Rabattmöglichkeiten es gibt
Wollen sich mehrere Mitarbeitende aus Ihrem Haus weiterbilden, dann profitieren Sie von unseren Rabatten:
Ab 2 Personen: 10 % auf jede Buchung
Ab 4 Personen: 25% auf jede Buchung
Bitte geben Sie Gruppenbuchungen im Buchungsformular an.
Haben Sie Fragen?
Passt der Termin nicht?
Haben Sie Fragen zu den Inhalten?
Nehmen Sie sehr gerne Kontakt zu uns auf:
030-700 169 99
Speaker zu § 2b Umsatzsteuergesetz
![Maik Schäfer Maik Schäfer – Ein Mann mit Bart und Brille im Anzug](https://innoev.de/wp-content/uploads/2024/04/Maik-Schaefer-scaled.jpg)
Maik Schäfer
Bundesbetriebsprüfer
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Hochschule des Bundes, Bundesfinanzakademie
![Christoph Glüsenkamp Christoph Glüsenkamp trägt eine Brille und steht vor einem Flipchart.](https://innoev.de/wp-content/uploads/2024/06/Referent_Christoph_Gluesenkamp-1.jpg)
Christoph Glüsenkamp
Niedersächsisches Finanzministerium
Bundesfinanzakademie
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