Zuwendungsrecht für Universitäten und Hochschulen

Zuwendungsrecht für Universitäten und Hochschulen

Mit Pauline Nadolny,
von der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

Mit Pauline Nadolny,
Referentin im Fachteam Zuwendungsrecht und Steuerrecht in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen bilden herausragende Institutionen in unserer Gesellschaft, die zugleich die führenden Köpfe von morgen formen und wichtige wissenschaftliche und praktische Grundlagen liefern. Die Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen sind dabei immens. Zur Vorbereitung auf die Weiterbildung Zuwendungsrecht an Universitäten und Hochschulen (17.-18. Oktober 2024, digital) haben wir unsere hervorragende Expertin Pauline Nadolny, LL.M. (Abteilung VII Recht und Compliance) an der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. einige aktuelle Praxistipps entlocken können:

Welche drei Herausforderungen sehen sich Universitäten, Fachhochulen, Hochschulen und auch Forschungseinrichtungen im Bereich Zuwendungsrecht gerade ausgesetzt?

Ziel von Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist es, exzellente Forschung zu betreiben und die Wissenschaft voranzubringen. Da fast alle Einrichtungen zum großen Teil aus öffentlichen Geldern finanziert sind, steht die Verwaltung vor einem gewaltigen Spagat, den sie erreichen muss. Einerseits muss diese exzellente Forschung ermöglicht werden, andererseits ist die Einhaltung der Regeln erforderlich, die uns durch Zuwendungsgeber bei der Verwendung von Geldern auferlegt werden.

Diese uns auferlegten Regeln sind allerdings teilweise so allgemein gefasst und von vielen unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt, dass es den Mitarbeitenden in der Verwaltung ab und an schwer fällt, hier klare und eindeutige Regeln zu erkennen.

Zudem folgt, dass die Anforderungen und Sachverhalte des Arbeitsalltags immer komplexer zu werden scheinen. In einer zunehmend globalen und internationalen Forschung sind weite Felder zu beachten, die nicht allein das Zuwendungsrecht betreffen (z.B. Datenschutz, Außenwirtschaftsrecht usw.)

Welche drei Tipps haben Sie zur Bewältigung dieser Herausforderungen.

Versuchen Sie, soweit es geht, bereits bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein Verständnis bzw. Gefühl für das Zuwendungsrecht zu wecken. Die häufigsten und schwierigsten Herausforderungen ergeben sich, weil „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“ und nun die Verwaltung versuchen muss, diese Herausforderungen mit den Regeln der Zuwendungsgeber in Einklang zu bringen.

Sehen Sie die Unbestimmtheit des Zuwendungsrechts als Herausforderung. Wo keine starren Grenzen bestehen, müssen diese auch nicht zwangsläufig gesetzt werden.

Und zum Schluss der scheinbar banalste aber wertvollste Tipp: Begründen Sie Ihre Entscheidungen immer schriftlich! Sollte es irgendwann mal zu schwierigen Rückfragen der Zuwendungsgeber oder Rechnungshöfe kommen, dann haben Sie eine Diskussionsgrundlage auf welcher Sie aufbauen können.

Wir bedanken uns vielmals für das Kurzinterview, Frau Nadolny.

Pauline Nadolny ist Referentin im Fachteam Zuwendungsrecht und Steuerrecht in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

Sie wollen Pauline Nadolny live sehen? Verpassen Sie nicht die Weiterbildung Zuwendungsrecht an Universitäten und Hochschulen (17.-18. Oktober 2024, digital)

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